Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll die Nutzung erneuerbarer Energie zur Stromerzeugung vorantreiben. Eine nachhaltige Energieversorgung, die Weiterentwicklung entsprechender Technologien und die Bezahlbarkeit der Energiewende gehören zu den erklärten Zielen des Gesetzes.
Das EEG bildet das zentrale Gesetz der Energiewende. Ein wichtiges Element des EEG ist die Einspeisevergütung, mit der eingespeister Solarstrom mit einem auf 20 Jahre festgelegten Satz vergütet wird.
Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen verschiedene Produkte rund um Energieeffizienz in Neubauten sowie bestehenden Gebäuden, z. B. Solaranlagen und Stromspeicher.